Mit der Briefwahl haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme schriftlich abzugeben, anstatt im Wahllokal zu wählen. Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, müssen Sie dazu einen Antrag stellen. Eine Begründung ist nicht nötig.
Einen Antrag auf Briefwahl können Sie frühzeitig stellen – sogar schon bevor Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wir empfehlen jedoch eine Beantragung unverzüglich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung.
Für die Beantragung haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- online (möglich ab der 5. KW): Am einfachsten mittels Smartphone oder Tablet über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code oder im Bürgerservice-Portal unserer Homepage
- mit dem Vordruck auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
- mit formlosem Schreiben (mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Versandanschrift)
- per E-Mail (mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Versandanschrift)
- per Fax (mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Versandanschrift oder Sie faxen die ausgefüllte Vorder- und Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung)
- von einer persönlichen Abholung der Briefwahlunterlagen direkt bei uns im Rathaus bitten wir möglichst Abstand zu nehmen. Das Heraussuchen für einzelne Personen wäre für uns aufgrund der großen Menge der binnen kurzer Zeit zu bearbeitenden Briefwahlanträge ein unverhältnismäßig hoher Zeit- und Arbeitsaufwand und würde uns nicht entlasten, sondern im Gegenteil behindern.
- Hinweis: Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen versenden wir weltweit. Bitte geben Sie dazu die vollständige Versandanschrift an. Sie erhalten dann einen Umschlag mit folgenden Unterlagen:
- Wahlschein
- pro Wahl einen Stimmzettel mit einem Stimmzettelumschlag
- Wahlbriefumschlag
- Infoblatt zum korrekten Ausfüllen und Verpacken der Wahlunterlagen
Sollte in Ihren Unterlagen etwas fehlen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Besonderheiten:
- Wir empfehlen, dass Sie die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor dem Wahltermin beantragen.
- Wir dürfen die angeforderten Briefwahlunterlagen aber frühestens ab 16. Februar 2026 an Sie versenden. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben.
Gebührenrahmen:
- Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie kostenfrei.
- Innerhalb Deutschlands ist das Zurücksenden des Wahlbriefs kostenfrei. Sie müssen den Brief nicht frankieren.
- Wenn Sie den Wahlbrief aus dem Ausland zurückschicken, müssen Sie die Portogebühren des jeweiligen Landes bezahlen und den Brief ausreichend frankieren.