Bessenbach

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Fundbüro - Aktuelle Fundsachen

Das Fundbüro ist für die Entgegennahme, Aufbewahrung und Aushändigung von Fundsachen zuständig. Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind (verlorene Sachen).

Sie haben etwas gefunden?

Haben Sie etwas gefunden, bringen Sie die Fundsache bitte zu uns ins Fundbüro (Bürgerbüro/Meldeamt).

Gefundene Tiere (z.B. zugelaufene Hunde oder Katzen) werden im Tierheim des Tierschutzvereins Aschaffenburg und Umgebung e.V., Wailandtstr. 15, 63741 Aschaffenburg (Tel. 06021 / 89260) untergebracht. Setzen Sie sich bitte unmittelbar mit dem Tierheim in Verbindung. Bei allen anderen Fundangelegenheiten wenden Sie sich bitte an uns.

Sie haben etwas verloren?

Ist Ihnen in Bessenbach etwas abhanden gekommen, können Sie hier die aktuellen Fundsachen einsehen, die in letzter Zeit im Fundbüro abgegeben wurden. Sie können gerne auch telefonisch (Tel. 06095 / 9711-11 von Mo-Fr 8-12 Uhr, Do auch 13-18 Uhr) bei uns nachfragen. Es gibt viele ehrliche Finder und häufig kann das Verlorengeglaubte wieder in Empfang genommen werden.

Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, Ihre Verlustmeldung online aufzugeben. Mit Hilfe eines automatisierten FundInfo-Programm können Sie nach Eingabe Ihrer Daten auch gleich überprüfen, ob Ihre verlorene Sache bei uns oder eventuell bei einem anderen teilnehmenden Fundbüro (Übersicht für Bayern) abgegeben wurde. Hier kommen Sie zum Fundservice Online: Fundservice Gemeinde Bessenbach

Die Aufbewahrungsfrist für alle Fundsachen beträgt grundsätzlich sechs Monate. Nach Ablauf dieser Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden entweder von uns versteigert oder vernichtet.

Fundrecht laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)

Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Fundrecht finden Sie in den §§ 965-984 BGB.