Bessenbach

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Bekämpfung von waldschädlichen Insekten (Buchdrucker und Kupferstecher)

(Privat-)Waldbesitzer aufgepasst: Überwachung und Bekämpfung der waldschädlichen Insekten Buchdrucker und Kupferstecher

Die Regierung von Unterfranken hat mit Bekanntmachung vom 15.11.2023 (siehe Amtsblatt der Reg. v. Ufr. Nr. 22 vom 27.11.2023) eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Waldgrundstücken in Gefährdungs- und Befallsgebieten des Buchdruckers und des Kupferstechers zur Überwachung, zur Anzeige und zur Bekämpfung hinsichtlich der Schädlinge verpflichtet werden.

Die wesentlichen Punkte der Allgemeinverfügung sind:

  1. Gefährdungs- und Befallsgebiete sind Nadelwälder und Wälder mit Beimischung von Nadelbäumen sowie Grundstücke, auf denen innerhalb einer Entfernung von 500 m von diesen Wäldern unentrindetes Nadelholz lagert.
  2. Überwachung: In Gefährdungs- und Befallsgebieten liegende Grundstücke sind in der Zeit vom 01.10. bis 31.03. mindestens einmal und in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. mindestens alle vier Wochen von den jeweiligen Eigentümern und Nutzungsberechtigten auf Käferbefall zu kontrollieren. Die Überwachung hat sich auf stehende Bäume, liegendes Material und aufgearbeitetes Nadelholz zu erstrecken.
  3. Anzeige: Bei einem Befall mit Buchdrucker und/oder Kupferstecher ist die zuständige Untere Forstbehörde (AELF) sofort zu verständigen.
  4. Bekämpfung: Auftretende Buchdrucker und Kupferstecher sind unverzüglich sachgemäß und wirksam zu bekämpfen oder durch einen Dritten bekämpfen zu lassen. Aktuelle Hinweise zur Schädlingsbekämpfung finden sich unter http://www.borkenkaefer.org.
  5. Die sofortige Vollziehung der vorstehenden Nummern 1-4 wird angeordnet.
  6. Die Kreisverwaltungsbehörden sind für die Durchführung des Verwaltungszwangs zuständig und insofern Vollstreckungsbehörden.
  7. In-Kraft-Treten und Geltungsdauer: Die Allgemeinverfügung tritt ab 01.01.2024 in Kraft und gilt bis 31.12.2028.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Regierung von Unterfranken (Amtsblatt Nr. 22 vom 27.11.2023, Seiten 151/152) abrufbar.
 

Wir bitten alle Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Waldgrundstücken im Gemeindegebiet um Beachtung!

Informationen und Links

Interessante Informationen für private Waldbesitzer/innen (z.B. auch Kursangebote und Schulungen) finden Sie auf der Homepage des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Karlstadt: https://www.aelf-ka.bayern.de/forstwirtschaft/waldbesitzer/index.php