Bessenbach

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Bauherreninfo

Informationen zu Herstellungsbeiträgen

Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben die Grundstückseigentümer bzw. die Erbbauberechtigten den Aufwand für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und Entwässerungsanlagen zu tragen.

Wir möchten Ihnen hierzu nachfolgend einige wichtige allgemeine Informationen geben: