Geschwisterkinderförderung
Die Gemeinde Bessenbach gewährt für Kinder, die gleichzeitig mit ihren älteren Geschwistern eine Betreuungseinrichtung eines anerkannten Bessenbacher Kindergartenträgervereines besuchen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und in jederzeit widerruflicher Weise, einen Zuschuss auf die gezahlten Betreuungsgebühren des jeweiligen Trägervereines von 10,00 €/Monat für das zweite Kind und 50,00 €/Monat für das dritte und ggf. jedes weitere Kind.
Fördervoraussetzungen:
- Hauptwohnsitz der betreffenden Kinder in Bessenbach
- für noch nicht eingeschulte Kinder wurden mindestens 25 Wochenstunden gebucht
- für Schulkinder wurden mindestens 10 Wochenstunden mit regulären monatlichen Betreuungsgebühren inkl. Verpflegungskosten von wenigstens 50,00 € gebucht
- Schul- bzw. Hortkinder werden nur bis max. zur 4. Grundschulklasse berücksichtigt
Bitte wenden Sie sich bei Vorliegen der Voraussetzungen an den jeweiligen Trägerverein zur Reduzierung der monatlichen Betreuungsgebühr.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu finanziellen Leistungen nach den gesetzlichen Vorgaben der Jugendhilfe, sog. wirtschaftliche Jugendhilfe, finden Sie im nachfolgenden Link des Landratsamtes Aschaffenburg.