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Gemeinde Bessenbach (Druckversion)

Dienstleistungen

Jagdkataster, Erstellung

Die staatlichen Vermessungsämter erstellen das Jagdkataster für die Jagdgenossenschaft.

Beschreibung

Die etwa 7000 Jagdgenossenschaften in Bayern sind gefordert, ein aktuelles Jagdkataster zu führen. Das Jagdkataster wird vom zuständigen staatlichen Vermessungsamt erstellt.

In Bayern ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Der Grundstückseigentümer nimmt das Jagdrecht als Mitglied einer Jagdgenossenschaft wahr. Beschlüsse der Jagdgenossenschaften erfordern sowohl die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der vertretenen Grundfläche. Das Jagdkataster dient ihnen hierbei als Grundlage. Aus dem Jagdkataster können sie auch auf die Gesamtfläche der bejagbaren Fläche schließen und daraus Folgerungen treffen wie

  • die Zulässigkeit der Teilung eines Gemeinschaftsjagdreviers in mehrere selbständige Jagdreviere
  • die Zulässigkeit einer Mehrzahl von Jagdpächtern und die Anzahl der möglichen Jagderlaubnisse und
  • das Vorliegen der Mindestgröße für ein Gemeinschaftsjagdrevier.

Darüber hinaus richtet sich nach der Größe der jagdbaren Fläche die Jagdpacht oder die Abschußplanung.

Das Jagdkataster besteht aus

  • einer Karte der Jagdgenossenschaft mit allen Flurstücken oder Teilflurstücken, die bejagbar sind,
  • einer Liste der Jagdflächen für jeden Besitzstand (alle bejagbaren Flurstücke oder Teilflurstücke und deren Fläche) und
  • einer übersichtlichen Liste, in der nur mehr die einzelnen Jagdgenossen mit ihrer jeweiligen Summe der jagdrelevanten Flächen enthalten sind. In dieser Liste ist auch die Gesamtsumme der jagdrelevanten Grundfläche des Reviers nachgewiesen.

Voraussetzungen

keine

Fristen

keine

Kosten

siehe "Verordnung über die Benutzungsgebühren der staatlichen Vermessungsämter (GebOVerm)"

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Zuständiges Amt:

Vermessungsamt Aschaffenburg
Stengerstr. 2
63741 Aschaffenburg
Fon: +49 (0)6021 42945-0
Fax: +49 (0)6021 42945-70
poststelle(@)va-ab.bayern.de

zum Amt

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Redaktionell verantwortlich: Landesamt für Vermessung und Geoinformation
Gültig bis: 29.11.2013

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