Die staatlichen Vermessungsämter erstellen das Jagdkataster für die Jagdgenossenschaft.
Die etwa 7000 Jagdgenossenschaften in Bayern sind gefordert, ein aktuelles Jagdkataster zu führen. Das Jagdkataster wird vom zuständigen staatlichen Vermessungsamt erstellt.
In Bayern ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Der Grundstückseigentümer nimmt das Jagdrecht als Mitglied einer Jagdgenossenschaft wahr. Beschlüsse der Jagdgenossenschaften erfordern sowohl die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der vertretenen Grundfläche. Das Jagdkataster dient ihnen hierbei als Grundlage. Aus dem Jagdkataster können sie auch auf die Gesamtfläche der bejagbaren Fläche schließen und daraus Folgerungen treffen wie
Darüber hinaus richtet sich nach der Größe der jagdbaren Fläche die Jagdpacht oder die Abschußplanung.
Das Jagdkataster besteht aus
keine
keine
siehe "Verordnung über die Benutzungsgebühren der staatlichen Vermessungsämter (GebOVerm)"
Vermessungsamt Aschaffenburg
Stengerstr. 2
63741 Aschaffenburg
Fon: +49 (0)6021 42945-0
Fax: +49 (0)6021 42945-70
poststelle(@)va-ab.bayern.de
Redaktionell verantwortlich: Landesamt für Vermessung und Geoinformation
Gültig bis: 29.11.2013