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Gemeinde Bessenbach (Druckversion)

Dienstleistungen

Wohnungsaufsicht, Beseitigung von Wohnmissständen

Die Gemeinden können die Aufgabe der Wohnungsaufsicht eigenverantwortlich wahrnehmen und Mieter bei der Beseitigung von Wohnmissständen unterstützen.

Beschreibung

Die Gemeinden sind auf Grund von Art. 83 der Bayerischen Verfassung für die Wohnungsaufsicht zuständig. Die spezifischen wohnungsaufsichtsrechtlichen Eingriffsbefugnisse (Veranlassung der Beseitigung von Missständen und Anordnung der Beseitigung von Missständen) sind durch die Aufhebung des Wohnungsaufsichtsgesetzes zum 01.01.2005 weggefallen, da der Gesetzgeber die zivilrechtlichen Möglichkeiten des Mietrechts und das sicherheitsrechtliche Instrumentarium als ausreichend ansah.  

Gemeinden können jedoch eigenverantwortlich tätig werden und z. B. auf eine freiwillige Verpflichtungserklärungen des Vermieters hinwirken. Sofern konkrete Gefahren für Leben und Gesundheit zu befürchten sind, können die Gemeinden als Sicherheitsbehörden Maßnahmen ergreifen.

Rechtsgrundlagen

Zuständiges Amt:

Gemeinde Bessenbach
Ludwig-Straub-Straße 2
63856 Bessenbach
Fon: +49 (0)6095 9711-0
Fax: +49 (0)6095 9711-30
gemeinde(@)bessenbach.de

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Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern
Gültig bis: 30.04.2014

http://www.bessenbach.de/nc/de/rathaus-buergerservice/rathaus-service/dienstleistungen.html