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DienstleistungenStraßenreinigungDie Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Gemeinden. BeschreibungNeben dem allgegenwärtigen Staub, z. B. durch Rußablagerung und Reifenabrieb, fallen vor allem alle Arten von unsachgemäß entsorgtem Müll (Zigarettenkippen, Verpackungen usw.) an. Daneben müssen Laubfall, Schnee und der Rollsplitt nach Wintereinsätzen und schließlich auch Hundekot beseitigt werden. Zudem muss gewährleistet werden, dass kein unkontrollierter Pflanzenwuchs die Fahrbahndecke schädigt. Die Gemeinden können Verordnungen erlassen, durch welche die Straßenan- und hinterlieger zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und zum Winterdienst (näheres dazu finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Winterdienst") innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet werden (sog. Sicherungs- und Reinigungsordnungen). Zudem besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, mittels einer Straßenreinigungssatzung eine sog. kommunale Straßenreinigungsanstalt zu gründen, welche die an sich den An-/Hinterliegern obliegenden Reinigungspflichten übernimmt. Für eine solche Straßenreinigungsanstalt besteht dann Anschluss- und Benutzungszwang. Zur Deckung der mit der Straßenreinigung (und dem Winterdienst) verbundenen Kosten kann die Gemeinde Straßenreinigungsgebühren (näheres dazu finden Sie unter "Verwandte Themen" -"Straßenreinigungsgebühren") erheben. RechtsgrundlagenZuständiges Amt:
Gemeinde Bessenbach
Verwandte LebenslagenVerwandte Themen Redaktionell verantwortlich: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
Gemeindeverwaltung Bessenbach - Ludwig-Straub-Straße 2 - 63856 Bessenbach - Fon: 06095 97110 - Fax: 06095 971130 - E-Mail schreiben
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