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DienstleistungenVerkehrszentralregister Flensburg, Punktesystem und AuskunftIm Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes werden Verkehrsverstöße von Kraftfahrern registriert und gespeichert, um dadurch sog. Mehrfachtäter zu erkennen. BeschreibungJe nach Gewicht des jeweiligen Verkehrsverstosses werden bei gravierenden Verkehrsordnungswidrigkeiten (die mit einem Bußgeld geahndet werden) neben einer Geldbuße und der evtl. Verhängung eines Fahrverbots Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) eingetragen. Je nach Schwere und Unfallrelevanz des Fehlverhaltens erfolgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten der Eintrag von einem bis zu vier Punkten im VZR. Bei Verkehrsstraftaten oder sonstigen Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen werden zwischen fünf und sieben Punkte eingetragen. Im Detail kann die Anzahl der zu verhängenden Punkten im Verkehrszentralregister der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung entnommen werden. Gemäß § 4 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) führt eine Häufung von Punkten zu folgenden Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde:
Gemäß § 29 StVG werden rechtskräftige Entscheidungen wegen - einer Ordnungswidrigkeit in der Regel nach zwei Jahren, - einer Straftat in der Regel nach fünf bzw. zehn Jahren getilgt. Die Tilgung von mehreren Eintragungen im VZR kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn für alle Eintragungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen. Dies bedeutet, dass die Tilgung von Punkten wegen einer Ordnungswidrigkeit dann gehemmt wird, wenn während der Laufzeit dieser Eintragung eine weitere rechtskräftige Entscheidung eingetragen wird. Die Gesamttilgung der Eintragungen erfolgt dann, wenn die Tilgungsreife der letzten Eintragung erreicht ist und keine neue Eintragung erfolgt ist. Über Ihren ''Kontostand'' im Verkehrszentralregister erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos Auskunft. Anträge können Sie bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung stellen. Nehmen Sie zu diesem Zweck Ihren Personalausweis mit, um sich legitimieren zu können. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bietet außerdem die Möglichkeit den Antrag über den eigenen Punktestand online zu stellen. Diesen Service können die Inhaber des neuen Personalausweises (ab 01.11.2010) in Anspruch nehmen, die zudem über ein Kartenlesegerät, die AusweisApp und die Online-Ausweisfunktion verfügen. Die Auskunft erhalten die Antragsteller auf dem Postweg. FormulareOnline VerfahrenRechtsgrundlagenWeiterführende LinksZuständiges Amt:
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Verwandte Lebenslagen Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern
Gemeindeverwaltung Bessenbach - Ludwig-Straub-Straße 2 - 63856 Bessenbach - Fon: 06095 97110 - Fax: 06095 971130 - E-Mail schreiben
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