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DienstleistungenObdachlosigkeit, VermeidungWenn Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung, z.B. auf Grund einer Räumungsklage droht und Sie - trotz Suche - keine neue Wohnung in Aussicht haben oder Sie bereits auf Grund eines plötzlichen Ereignisses, z.B. Wohnungsbrand, obdachlos geworden sind, kann Ihnen Ihre Gemeinde verschiedene Hilfestellungen leisten. BeschreibungSofern Ihnen, auf Grund welcher Umstände auch immer, Obdachlosigkeit droht, sollten Sie sich so bald als möglich mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen, damit dort Maßnahmen, die helfen können, Ihre Obdachlosigkeit zu vermeiden, geprüft werden können und Ihnen zusätzlich eine entsprechende Beratung angeboten werden kann, die Sie über die Vielzahl der zur Verfügung stehenden Lösungsmöglichkeiten informiert. Entsprechendes gilt, wenn Sie auf Grund eines plötzlichen Ereignisses, z.B. Wohnungsbrand, bereits obdachlos geworden sind. VoraussetzungenDrohende Obdachlosigkeit oder bereits erfolgte Obdachlosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Wohnung. FristenVorsprache bei der zuständigen Gemeinde so bald als möglich RechtsgrundlagenZuständiges Amt:
Gemeinde Bessenbach
Verwandte LebenslagenVerwandte Themen Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern
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