Gemeinde Bessenbach

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Dienstleistungen

Obdachlosigkeit, Vermeidung

Wenn Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung, z.B. auf Grund einer Räumungsklage droht und Sie - trotz Suche - keine neue Wohnung in Aussicht haben oder Sie bereits auf Grund eines plötzlichen Ereignisses, z.B. Wohnungsbrand, obdachlos geworden sind, kann Ihnen Ihre Gemeinde verschiedene Hilfestellungen leisten.

Beschreibung

Sofern Ihnen, auf Grund welcher Umstände auch immer, Obdachlosigkeit droht, sollten Sie sich so bald als möglich mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen, damit dort Maßnahmen, die helfen können, Ihre Obdachlosigkeit zu vermeiden, geprüft werden können und Ihnen zusätzlich eine entsprechende Beratung angeboten werden kann, die Sie über die Vielzahl der zur Verfügung stehenden Lösungsmöglichkeiten informiert. Entsprechendes gilt, wenn Sie auf Grund eines plötzlichen Ereignisses, z.B. Wohnungsbrand, bereits obdachlos geworden sind.

Für den Fall, dass sich keine andere Möglichkeit ergibt und Sie von der Gemeinde vorübergehend in eine Notunterkunft, z.B. auch einen Container eingewiesen werden müssen, um Ihre Obdachlosigkeit zu vermeiden, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen: 

Da diese Unterbringung nur als vorübergehende Maßnahme gedacht ist, muss die Notunterkunft lediglich den Mindestanforderungen einer menschenwürdigen Unterbringung entsprechen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes müssen bei einer Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenfürsorge, bei der es sich lediglich um eine Notlösung handelt, weitgehende Einschränkungen der Wohnansprüche hingenommen werden. Die Grenze der zumutbaren Einschränkung liegt dort, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten werden.

Voraussetzungen

Drohende Obdachlosigkeit oder bereits erfolgte Obdachlosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Wohnung.

Fristen

Vorsprache bei der zuständigen Gemeinde so bald als möglich

Rechtsgrundlagen

Zuständiges Amt:

Gemeinde Bessenbach
Ludwig-Straub-Straße 2
63856 Bessenbach
Fon: +49 (0)6095 9711-0
Fax: +49 (0)6095 9711-30
gemeinde(@)bessenbach.de

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern
Gültig bis: 01.05.2014

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch:13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Gemeindeverwaltung Bessenbach - Ludwig-Straub-Straße 2 - 63856 Bessenbach - Fon: 06095 97110 - Fax: 06095 971130 - E-Mail schreiben