Gemeinde Bessenbach

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Dienstleistungen

Führerschein, Antrag stellen

Führerscheinanträge erhalten Sie neben der Fahrerlaubnisbehöre / Kreisverwaltungsbehörde auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde.

Beschreibung

Der Antrag kann dort auch wieder abgegeben werden. In jedem Fall kann der Antrag auch unmittelbar bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Dies kann aber zu gewissen Verzögerungen führen, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.

Zuständiges Amt:

Gemeinde Bessenbach
Ludwig-Straub-Straße 2
63856 Bessenbach
Fon: +49 (0)6095 9711-0
Fax: +49 (0)6095 9711-30
gemeinde(@)bessenbach.de

zum Amt

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern
Gültig bis: 01.02.2014

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch:13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Gemeindeverwaltung Bessenbach - Ludwig-Straub-Straße 2 - 63856 Bessenbach - Fon: 06095 97110 - Fax: 06095 971130 - E-Mail schreiben