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DienstleistungenWassergefährdende Stoffe, UnfallmeldungUnfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr. BeschreibungWassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers (Oberflächengewässer, d. h. Bäche, Flüsse und Seen sowie Grundwasser) zu verändern. Treten solche Stoffe bei einem Unfall aus, können sie entweder über den direkten Weg in ein Gewässer oder über die Versickerung über den Boden zu einer Gewässerverunreinigung führen. Geben Sie der Feuerwehr möglichst genaue Informationen, insbesondere über den Unfallort und Unfallzeit sowie Art und Menge der freigesetzten Stoffe. Die Feuerwehr-Einsatzzentrale oder Polizeidienststelle übernimmt dann die Alarmierung weiterer Stellen wie z. B. Kreisverwaltungsbehörde, Gemeinde, Wasserwirtschaftsamt etc.. FristenBitte informieren Sie die Feuerwehr oder Polizei möglichst rasch. Rechtsgrundlagen
Zuständiges Amt:
Gemeinde Bessenbach
Verwandte Lebenslagen Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Gemeindeverwaltung Bessenbach - Ludwig-Straub-Straße 2 - 63856 Bessenbach - Fon: 06095 97110 - Fax: 06095 971130 - E-Mail schreiben
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