Gemeinde Bessenbach

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Wassergefährdende Stoffe, Unfallmeldung

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.

Beschreibung

Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers (Oberflächengewässer, d. h. Bäche, Flüsse und Seen sowie Grundwasser) zu verändern. Treten solche Stoffe bei einem Unfall aus, können sie entweder über den direkten Weg in ein Gewässer oder über die Versickerung über den Boden zu einer Gewässerverunreinigung führen.

Die gemeindlichen Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren) nehmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen die Pflichtaufgabe der Gemeinden zur Gefahrenabwehr bei Unglücksfällen entsprechend Art. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) wahr.

Es ist daher notwendig, bei derartigen Unfällen die Feuerwehr oder Polizei möglichst schnell zu informieren. Gesetzlich zur Anzeige verpflichtet ist dabei nicht nur der Anlagenbetreiber, sondern auch derjenige, der eine Anlage befüllt oder entleert, stilllegt, ausbaut oder beseitigt, instand hält, instand setzt, reinigt, überwacht oder überprüft (vgl. § 8 VAwS).

Geben Sie der Feuerwehr möglichst genaue Informationen, insbesondere über den Unfallort und Unfallzeit sowie Art und Menge der freigesetzten Stoffe.

Die Feuerwehr-Einsatzzentrale oder Polizeidienststelle übernimmt dann die Alarmierung weiterer Stellen wie z. B. Kreisverwaltungsbehörde, Gemeinde, Wasserwirtschaftsamt etc..

Fristen

Bitte informieren Sie die Feuerwehr oder Polizei möglichst rasch.

Rechtsgrundlagen

Zuständiges Amt:

Gemeinde Bessenbach
Ludwig-Straub-Straße 2
63856 Bessenbach
Fon: +49 (0)6095 9711-0
Fax: +49 (0)6095 9711-30
gemeinde(@)bessenbach.de

zum Amt

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Gültig bis: 05.05.2014

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch:13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Gemeindeverwaltung Bessenbach - Ludwig-Straub-Straße 2 - 63856 Bessenbach - Fon: 06095 97110 - Fax: 06095 971130 - E-Mail schreiben