Gemeinde Bessenbach

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Dienstleistungen

Feuerbeschau, Verordnung

Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.

Beschreibung

Die Verordnung über die Feuerbeschau legt insbesondere fest, welchem Zweck die Feuerbeschau dient, auf was sich die Feuerbeschau erstreckt, wer für die Durchführung der Feuerbeschau zuständig ist und welche Anforderungen die Gemeinden treffen können.

Die Feuerbeschau erstreckt sich auf Gebäude, insbesondere Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung und sonstige Anlagen und Gegenstände, bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen oder außergewöhnliche Sach- oder Umweltschäden zur Folge haben können oder bei denen konkrete Anhaltspunkte auf erhebliche Gefahren hinweisen.

Zur Verhütung sollen insbesondere die Brandmeldeanlagen, die Rettungs- und Einsatzwege, die Löschwasserentnahmestellen, die Entrauchungseinrichtungen sowie die organisatorischen Vorkehrungen überprüft werden.

Weitere Festlegungen siehe "Verordnung über die Feuerbeschau (FBV)" unter "Rechtsgrundlagen".

Kosten

Keine (d.h. die Kosten der Feuerbeschau werden von den Gemeinden getragen).

Rechtsgrundlagen

Zuständiges Amt:

Gemeinde Bessenbach
Ludwig-Straub-Straße 2
63856 Bessenbach
Fon: +49 (0)6095 9711-0
Fax: +49 (0)6095 9711-30
gemeinde(@)bessenbach.de

zum Amt

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern
Gültig bis: 21.02.2014

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch:13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Gemeindeverwaltung Bessenbach - Ludwig-Straub-Straße 2 - 63856 Bessenbach - Fon: 06095 97110 - Fax: 06095 971130 - E-Mail schreiben