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DienstleistungenSturmwarndienst, bayerische SeenAuf den bayerischen Seen werden Wassersportler vor Starkwind und Stürmen mit optischen Warnsignalen oder auf andere Weise gewarnt. BeschreibungAls Wassersportler werden Sie auf folgenden bayerischen Seen vor Starkwind und Stürmen mit optischen Warnsignalen oder auf andere Weise gewarnt:
Dies geschieht insbesondere bei größeren Seen durch Sturmwarnleuchten. Zur Starkwindwarnung werden dabei Warnzeichen durch orangefarbiges Blinklicht mit 40 Blitzen pro Minute gegeben; sie erfolgt bei einer Windstärke von 6 und 7 Beaufort. Die Starkwindwarnung soll die Wassersportler auf die Gefahr aufmerksam machen und sie veranlassen, die Wetterentwicklung sorgfältig zu verfolgen und ihr Verhalten darauf abzustellen. Die Sturmwarnung, welche ab einer Windstärke von 8 Beaufort erfolgt, wird durch das Aufleuchten von orangefarbigen Blinklichtern mit 90 Blitzen pro Minute vorgenommen. Die Sturmwarnung soll die Wassersportler veranlassen, unverzüglich alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und das Ufer oder windgeschützte Stellen aufzusuchen. Bei Sturmwarnung werden darüber hinaus Rundfunkdurchsagen veranlasst. Der Sturmwarndienst zeichnet sich durch ein Zusammenspiel verschiedener Behörden und Stellen aus. Insbesondere sind daran die zuständige Sicherheitsbehörde, die Polizei, der Deutsche Wetterdienst (Regionalzentrale München) sowie die Integrierten Leitstellen beteiligt; zusätzlich können Sturmwarnkommissionen gebildet werden. Der Sturmwarndienst ist eine Aufgabe der Sicherheitsbehörden, also der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. der Gemeinde, falls ein See ausschließlich auf deren Gebiet liegt. Die zuständigen Landratsämter und Gemeinden haben für die Organisation des Sturmwarndienstes zu sorgen, insbesondere haben sie die notwendigen Sturmwarneinrichtungen bereitzustellen und zu unterhalten. Darüber hinaus sollen die Sicherheitsbehörden auch Sturmwarnkommissionen einrichten, welche aus Personen bestehen, die in deren Auftrag die Wetterentwicklung vor Ort beobachten und als Ansprechpartner für den Deutschen Wetterdienst, Regionalzentrale München zur Verfügung stehen. Für die Abgabe von Sturmwarnungen sowie die Entwarnung ist grundsätzlich der Deutsche Wetterdienst, Regionalzentrale München, zuständig. Die Regionalzentrale München
Die Integrierte Leitstelle löst nach Eingang der Warnung des Deutschen Wetterdienstes die Sturmwarneinrichtungen (Starkwind- bzw. Sturmwarnung) aus. Nach Entwarnung durch den Deutschen Wetterdienst beendet die Integrierte Leitstelle die Starkwind- bzw. Sturmwarnung. Die Polizei unterstützt die Sicherheitsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Im Bootseinsatz gibt sie dabei insbesondere Meldungen an den Deutschen Wetterdienst, Regionalzentrale München über veränderte Wetterverhältnisse ab und überwacht den Betrieb der Sturmwarnleuchten. FristenDer Sturmwarndienst wird grundsätzlich vom 1. April bis 31. Oktober von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr betrieben. Davon abweichend beginnt der Sturmwarndienst am Walchensee bereits am 01. März und am Forggensee erst am 01. Mai. RechtsgrundlagenZuständiges Amt:
Landratsamt Aschaffenburg
Verwandte Lebenslagen Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern
Gemeindeverwaltung Bessenbach - Ludwig-Straub-Straße 2 - 63856 Bessenbach - Fon: 06095 97110 - Fax: 06095 971130 - E-Mail schreiben
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