Bessenbach

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Benutzungsformular & Benutzungsregeln

Benutzungsregeln

  1. Für die Überwachung und Bereithaltung des Platzes ist die Gemeinde Bessenbach im Zusammenwirken mit der Volleyballabteilung des SV Eintracht Straßbessenbach zuständig.
  2. Die Benutzung des Platzes ist grundsätzlich kostenfrei, aber nur nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde Bessenbach bzw. der Volleyballabteilung des SV Eintracht Straßbessenbach erlaubt.
  3. Die Benutzung des Beach-Volleyballplatzes durch die Volleyballabteilung des SV Eintracht Straßbessenbach für Turniere am Wochenende (Samstag und Sonntag) hat Vorrang.
  4. Die Volleyballabteilung erhält Schlüssel für die Anlage und ist für die Regelung der Platznutzung durch die Volleyballabteilung eigenverantwortlich.
  5. In den Zeiten, die für die Öffentlichkeit bereit stehen, muss der Schlüssel dienstags und donnerstags bei der Gemeinde Bessenbach gegen Unterschrift abgeholt werden. Der Schlüssel ist nach Beendigung der Benutzung beim Hausmeister der Bessenbachhalle gegen Unterschrift abzugeben.
  6. Samstags ist der Schlüssel bei einem Beauftragten der Volleyballabteilung erhältlich und dort auch wieder abzugeben.
  7. Der Beachvolleyballplatz und ggf. auch umliegende Grundstücke sind durch den jeweiligen Benutzer zu säubern, evtl. anfallender Abfall ist ordnungemäß zu entsorgen. Für Schäden, die durch die Benutzung entstehen, muss der Benutzer aufkommen.
  8. Die Gemeinde Bessenbach ist von jedem Haftungsanspruch freigestellt. Die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
  9. Ein Anspruch auf Benutzung der Umkleide- und Duschräume in der Bessenbachhalle besteht nicht.