Gemeindekasse Bessenbach

Ermächtigung zum Einzug von
Forderungen durch Lastschrift

Telefon: Durchwahl: Telefax:
(0 60 95 ) 9711-0 -17 -30

Personenkonto-Nr. (PK):

Teilnehmer am Einzugsverfahren
Name, Vorname, Firma

PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.

Hiermit ermächtige(n) ich/wir die Gemeindekasse Bessenbach - nach Kenntnisnahme
der unten aufgeführten Hinweise - zum jeweiligen Fälligkeitstag zu Lasten des unten an-
geführten Kontos durch Lastschrift nachfolgende an die Gemeindekasse zu entrichtende
Forderungen einzuziehen:

Grundsteuer A Wasser- und Kanalgebühren
Grundsteuer B Hundesteuer
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen Tierseuchenbeiträge
Gewerbesteuer-Abschlusszahlungen


Meine/unsere Bankverbindung bei (Bezeichnung des Geldinstituts)
Bankleitzahl
Konto-Nr.
Zurück an:

Gemeindekasse Bessenbach
Ludwig-Straub-Straße 2

63856 Bessenbach

Ort, Datum
 

_________________________
Unterschrift d. zeichnungsberechtigten
Kontoinhaber(s) (ggf. Firmenstempel)

Hinweise:

  1. Bitte reichen Sie die Ermächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeinde Bessenbach, Ludwig-Straub-Straße 2, 63856 Bessenbach, ein. Beachten Sie bitte, dass Abbuchungen von Sparkonten nicht möglich sind.
  2. Die Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren ist freiwillig. Die Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden; sie gilt bis zum Widerruf.
  3. Zur Durchführung des Abbuchungsverfahrens ist es notwendig, dass Ihre personenbezogenen Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und verarbeitet werden. Ihr kontoführendes Geldinstitut wird außerdem durch Überweisungsträger/Lastschriften über den jeweiligen Zahlungsgrund (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer) unterrichtet.
  4. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto für die einzuziehenden Beträge die erforderliche Deckung aufweist. Andernfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet, den Abbuchungsaufträgen zu entsprechen.
  5. Sollte sich Ihr Konto ändern, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung, damit Rückbuchungsgebühren vermieden werden.
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