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Grillplätze

Benutzungsformular Grillplatz

Bitte füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden dies an uns ab.




Tag


Von - bis (Uhr)









Zur Kenntnis:

Benutzungsordnung

Die Benutzung des Grillplatzes erfolgt unter den nachstehend aufgeführten Bedingungen und Auflagen.

  1. Die Benutzung des Grillplatzes ist nur nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde Bessenbach und Hinterlegung einer Kaution von 100,00 EUR erlaubt.
  2. Der Grillplatz und ggf. auch umliegende Grundstücke sind durch den jeweiligen Benutzer zu säubern. Der anfallende Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. der Müllabfuhr zuzuführen.
  3. Musikalische Darbietungen sind auf dem Grillplatz nicht erlaubt.
  4. Bei Feierlichkeiten nach 22.00 Uhr hat der jeweilige Benutzer selbst für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
  5. Das Aufstellen von Zelten und fliegenden Bauten ist nicht erlaubt.
  6. Die vorhandene Feuerstelle ist an Ort und Stelle zu belassen.
  7. Der Benutzer hat für etwaige Schäden am Grillplatz und dessen Einrichtungen zu haften.
  8. Die Gemeinde Bessenbach ist von jedem Haftungsanspruch freigestellt. Die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
  9. Notwendig werdenden zusätzlichen Anordnungen der Gemeinde Bessenbach sind Folge zu leisten.
  10. Mit dieser Benutzungserlaubnis werden keine anderweitig erforderlichen Erlaubnisse ersetzt.
  11. Fahrzeuge sind auf dem Grillplatz nicht zugelassen. Die zur Abgrenzung dienenden Steine dürfen nicht beseitigt werden und müssen an ihren Standorten verbleiben.
  12. Der Grillplatz wird nach der Benutzung durch die Gemeinde Bessenbach abgenommen.
  13. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Gemeinde Bessenbach rechtliche Schritte vor.
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