
Wenn eine Deutsche oder ein Deutscher im Ausland heiraten wollen, bedarf es dazu in vielen Staaten eines Ehefähigkeitszeugnisses. Ob ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird, sollte beim ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder auch bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsstaat erfragt werden. Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur von deutschen Verlobten beantragt werden.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Auskünfte erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Ehefähigkeitszeugnis ist gültig für 6 Monate.
Antragstellung:
Persönlich
Ansprechpartner / Amt: