
Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und Grünanlagen Beiträge, soweit nicht Erschließungsbeiträge zu erheben sind.
Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare, gewerblich genutzte oder nutzbare oder sonstig nutzbare Grundstücke erhoben, die aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen einen besonderen Vorteil ziehen können. Die näheren Einzelheiten regelt die vom Gemeinderat beschlossene Ausbaubeitragssatzung.
Die Vorschriften zur Berechnung dieses Beitrags sind sehr komplex. Für weitergehende Informationen steht Ihnen die Verwaltung gerne zur Verfügung. Die Satzung steht als Download unter „Ortsrecht“ zur Verfügung.
Antragstellung:
Schriftlich, persönlich
Ansprechpartner / Amt: