
Bei Kündigung eines registrierungspflichtigen Dienstes werden die für den Nutzer gespeicherten Daten mit Wirksamkeit der Kündigung gelöscht, es sei denn ihre weitere Verwahrung ist gesetzlich vorgesehen.
Die Gemeinde Bessenbach ist berechtigt, anonymisierte Nutzerinformationen Dritten für demographische Zwecke zur Verfügung zu stellen. Die anonymisierten Daten dürfen von der Gemeinde Bessenbach ferner zur Erstellung von Statistiken und Trenderkennungen sowie zur Qualitätssicherung und Marktforschung verwendet werden.