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Personalausweis - Expresspass

Die Ausweispflicht beginnt in Deutschland mit Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Antrag auf Neuausstellung eines Ausweises ist vom Antragsteller selbst zu unterschreiben. Daher müssen Sie persönlich zum Passamt kommen. Zur Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Zur Abholung eines neuen Personalausweises können Sie sich vertreten lassen; der Vertreter muss sich ausweisen können und im Besitz einer schriftlichen Vollmacht des Antragstellers sein.

Der Personalausweis wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt, bei Personen unter 24 Jahren für 6 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis, der in Eilfällen sofort ausgestellt werden kann, gilt 3 Monate, ist aber kein Reisedokument.

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt und kann nicht verlängert werden. Er sollte 2 bis 3 Wochen vor Ablauf seiner Gültigkeit neu beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 2 bis 3 Wochen. In der Hauptreisezeit müssen Sie mit Verzögerungen bei der Auslieferung rechnen.

Gebühren:

  • 8,00 EUR für erstmalige Ausstellung an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer
  • Gebührenfrei ist die erstmalige Ausstellung für 12jährige Antragsteller
  • 8,00 EUR für einen vorläufigen Personalausweis

Antragstellung:
Persönlich

Unterlagen:

  • Aktuelles Lichtbild (45 mm x 35 mm im Hochformat mit hellem Hintergrund)
  • Nachweis über Ihre Identität (z. B. Geburtsurkunde)

Digitales Passantragsverfahren - Expresspass

Früher musste man von der Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses bis zum Erhalt des Dokumentes - gedruckt wird der Ausweis/Pass zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin - mehrere Wochen warten. In dringenden Fällen bestand zwar die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis/Reisepass auszustellen, der manuell mit Schreibmaschine gefertigt wurde und dem Bürger ggf. gleich mitgegeben werden konnte. Diese Pässe waren jedoch nicht fälschungssicher und auch nicht maschinenlesbar.

Zur Lösung dieser Probleme und weiteren Verbesserung des Serviceangebotes für unsere Bürger ist seit August 2004 im Einwohnermeldeamt Bessenbach ein digitales Passantragsverfahren installiert.

Bei diesem Verfahren wird der Antrag inklusive des Passfotos eingescannt und in digitaler Form zur Bundesdruckerei nach Berlin geschickt. Der Vorteil für den Bürger: Er kann sein maschinenlesbares und fälschungssicheres Ausweisdokument bereits wesentlich früher (nach ca. 10-15 Tagen) bei der Gemeinde abholen und erhält zudem sein Passfoto wieder zurück.

Im Zusammenhang mit der Einführung des digitalen Antragsverfahrens konnte als weitere Neuerung der neue Expresspass umgesetzt werden. Der Expresspass ist als EU-Reisepass erhältlich, und vor allem für Bürger interessant, die sehr kurzfristig einen Reisepass benötigen. Die Anlieferung erfolgt innerhalb von drei Werktagen nach Bestellungseingang in der Bundesdruckerei.

Vorläufige Ausweisdokumente
Bürgerinnen und Bürger, die einen Pass oder Ausweis noch am gleichen Tag benötigen, können vorläufige Reisepässe und vorläufige Personalausweise beantragen. Diese neuen vorläufigen Dokumente werden direkt von der Gemeinde Bessenbach erstellt und sind fälschungssicher und maschinenlesbar.

Kinderreisepässe
Bislang erhielten die Kinder einen Ausweis in Papierform, der weder maschinenlesbar noch fälschungssicher war. In Zukunft kann die Gemeindeverwaltung - wenn erforderlich innerhalb weniger Stunden - auch für Kinder ein fälschungssicheres Dokument (Kinderreisepass) erstellen.

Wir empfehlen Ihnen trotz aller Verbesserungen und Zeiteinsparungen, Ausweise und Pässe immer rechtzeitig zu beantragen.

Ansprechpartner / Amt:

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