
Für die Bearbeitung aller ausländerrechtlichen Angelegenheiten (Aufenthaltsgenehmigungen) von Einwohnern, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist die Ausländerbehörde beim Landratsamt Aschaffenburg zuständig.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Unterlagen/Gebühren:
Nähere Informationen zu den jeweils benötigten Unterlagen und evtl. zu entrichtenden Verwaltungsgebühren erhalten Sie bei der Verwaltung bzw. beim Ausländeramt des Landkreises Aschaffenburg.
Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt Aschaffenburg - Ausländeramt
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
Fon: 06021/394-0
pressestelle@lra-ab.bayern.de
http://www.landkreis-aschaffenburg.de