
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Bessenbach müssen Sie sich nur noch dann innerhalb einer Woche nach dem Wegzug abmelden, wenn Sie keine Wohnung mehr innerhalb Deutschlands beziehen oder eine Nebenwohnung in Bessenbach aufgeben.
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen genügt es, wenn Sie sich innerhalb einer Woche am neuen Wohnort anmelden. Die dortige Meldebehörde ist verpflichtet, die Gemeinde über Ihren Umzug zu informieren.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass
Ansprechpartner / Amt: