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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Voraussetzung für die Begründung von Sondereigentum beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat. Eine Bescheinigung hierüber muss der Bauherr dem Grundbuchamt vorlegen.

Zuständige Behörde für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung für Wohnungen in Bessenbach ist das Landratsamt Aschaffenburg.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt Aschaffenburg
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
Fon: 06021/394-0
pressestelle@lra-ab.bayern.de
http://www.landkreis-aschaffenburg.de

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