Gemeinde Bessenbach

Seitenbereiche

Zur Startseite
Gemeinde Bessenbach - Tor zum Spessart - Kirche Keilberg, Straßbessenbach und Oberbessenbach sowie Luftbild auf die Gemeinde

Servicebox

Volltextsuche

Schnellsuche

Schriftenskalierung

© 2010 Gemeinde Bessenbach
komm.on.line GmbH
 

Seiteninhalt

Sie befinden sich hier:

Was erledige ich wo?

Abbruch von Gebäuden

Die Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung gelten grundsätzlich nicht nur für Neu- und Umbaumaßnahmen oder die Änderung der Nutzung von Bauten, sondern auch für den Abbruch von Gebäuden. Es bestehen sowohl verfahrensfreie Abbruchmaßnahmen und Abbruchsmaßnahmen, die verfahrenspflichtig durchzuführen sind.
Der Ablauf des durchzuführenden Verfahrens ist identisch mit dem des Verfahrens beim Bau oder Umbau von Gebäuden.

Gebühren:
Entsprechend des Landesgebührengesetz/Gebührenverzeichnis

Ansprechpartner / Amt:

nach Oben Diese Seite ausdrucken
Gemeindeverwaltung Bessenbach | Ludwig-Straub-Straße 2 | 63856 Bessenbach | Fon: 06095/97110 | Fax: 06095/971130